(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen zwischen RHEINECHT SCHNEIDER Gebäudereinigung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(1) Vertragsgegenstand sind Reinigungsleistungen (z. B. Treppenhausreinigung, Unterhaltsreinigung, Grund- und Endreinigung, Sanitär- und Glasreinigung), wie sie im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsverzeichnis konkret beschrieben sind.
(2) Art, Umfang, Turnus und Ausführungszeiten der Reinigung ergeben sich aus dem individuellen Vertrag bzw. Angebot (z. B. Unterhaltsreinigungsvertrag, Auftragsbestätigung, Leistungsverzeichnis).
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail) und können eine Anpassung der Vergütung erforderlich machen.
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Gebäudereinigung unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten eigener Mitarbeiter sowie geeigneter Subunternehmer zu bedienen.
(3) Das eingesetzte Personal ist zur sorgfältigen Behandlung der Räumlichkeiten und zur Verschwiegenheit über alle im Zuge der Tätigkeit bekannt werdenden Vorgänge verpflichtet.
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind (z. B. durch Schlüsselübergabe oder Anwesenheit einer bevollmächtigten Person).
(2) Der Auftraggeber stellt Strom und Wasser in üblichem Umfang kostenfrei zur Verfügung.
(3) Flächen, die gereinigt werden sollen, sollen im üblichen Rahmen beräumt sein. Besondere Risiken (z. B. empfindliche Oberflächen, besondere Materialien) oder wertvolle Gegenstände sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
(1) Es gelten die im Angebot bzw. im individuellen Vertrag vereinbarten Preise. Alle genannten Preise sind Endpreise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; ein Umsatzsteuerausweis erfolgt daher nicht.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung bei Daueraufträgen regelmäßig monatlich, bei Einzelaufträgen nach Ausführung der Leistung.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren zu berechnen.
(1) Bei Dauerverträgen (z. B. Unterhalts- oder Treppenhausreinigung) ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die Lohnkosten im Gebäudereinigerhandwerk oder die Kosten für Reinigungsmittel und Betriebsmittel wesentlich verändern.
(2) Eine Preisanpassung ist frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn zulässig und wird dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
(3) Übersteigt die Preisanpassung 10 % der bisherigen Monatsvergütung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag über wiederkehrende Reinigungsleistungen auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten geschlossen.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber länger als einen Monat in Zahlungsverzug ist oder der Auftragnehmer trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
(1) Soweit zur Ausführung der Reinigungsleistungen Schlüssel übergeben werden, wird darüber ein Schlüsselprotokoll geführt (Art und Anzahl der Schlüssel).
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die übergebenen Schlüssel sorgfältig zu verwahren und ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen zu verwenden.
(3) Bei Verlust eines Schlüssels haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anspruch auf Austausch einer kompletten Schließanlage besteht nur, soweit dies aus Sicherheitsgründen objektiv erforderlich ist.
(1) Bei wiederkehrenden Leistungen gilt die Leistung jeweils als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach der Reinigung, spätestens jedoch bei Ingebrauchnahme der gereinigten Flächen, Mängel anzeigt.
(2) Mängel sind möglichst konkret (Ort, Art, Umfang) in Textform zu rügen.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern.
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. ausschließlich per Telefon oder E-Mail) geschlossen, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Der Auftragnehmer informiert Verbraucher in diesen Fällen gesondert über ihr Widerrufsrecht und stellt eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung.
(3) Beginnt die Ausführung der Reinigungsleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist und ist der Vertrag bereits vollständig erfüllt, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von RHEINECHT SCHNEIDER. Diese ist auf der Website abrufbar und wird auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann oder handelt ausschließlich zu gewerblichen Zwecken, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Dezember 2025